Stillstand bei Zulassung neuer gv-Pflanzen in der EU

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Die EU hat in den letzten Jahren eine zwiespältige Einstellung zu gentechnisch veränderten Pflanzen gezeigt. Obwohl gv-Pflanzen und Lebensmittel in vielen Mitgliedstaaten wenig Zustimmung finden, sind in der EU bereits 97 verschiedene gv-Pflanzen zugelassen. Diese werden als Lebens- und Futtermittel importiert und vermarktet. Allerdings gibt es seit 1998 keine neuen Zulassungen für den Anbau von gv-Pflanzen in der EU, da die Anträge in der politischen Warteschleife stecken.

Keine qualifizierte Mehrheit führt zu Blockaden bei Entscheidungen über gv-Pflanzen

Die EU-Gesetze zur Gentechnik legen fest, dass Zulassungsentscheidungen für gv-Pflanzen auf einer fundierten wissenschaftlichen Überprüfung basieren müssen. Trotzdem ist eine politische Entscheidung erforderlich, um die endgültige Zulassung zu treffen. Die Blockadehaltung in den Ausschüssen verhindert jedoch eine qualifizierte Mehrheit und führt zu einem Dilemma. Neue gv-Pflanzen können daher nicht zugelassen werden.

Die Haltung der nationalen Regierungen in der Debatte um gentechnisch veränderte Pflanzen in der EU richtet sich oft nach dem öffentlichen Meinungsklima in ihren Ländern. Sie können entweder gegen weitere Zulassungen von gv-Pflanzen stimmen oder sich der Stimme enthalten. Die EU-Kommission ist jedoch dazu verpflichtet, die geltenden Rechtsvorschriften zu erfüllen und die gv-Pflanzen zuzulassen, die von der Europäischen Lebensmittelbehörde als sicher eingestuft wurden. Die nationalen Regierungen tragen keine Verantwortung für die Folgen ihrer Entscheidungen, da sie darauf vertrauen können, dass die gv-Pflanzen dennoch zugelassen werden und der Import von Agrarrohstoffen weiterhin möglich ist.

Die EU-Kommission plant eine Reform des Ausschuss-Verfahrens, um sicherzustellen, dass nationale Regierungen nicht länger die Möglichkeit haben, Verantwortung zu umgehen. Zukünftig soll eine einfache Mehrheit der Mitgliedstaaten ausreichen, um Entscheidungen zur Zulassung zu treffen. Enthaltungen und nicht abgegebene Stimmen werden nicht berücksichtigt, und das Abstimmungsverhalten der Mitgliedstaaten wird transparent gemacht.

Seit 2015 dürfen die Mitgliedstaaten den Anbau von gv-Pflanzen verbieten, die auf EU-Ebene zugelassen sind oder für die ein Antrag gestellt wurde. Dieser Ansatz sollte einen Kompromiss zwischen Befürwortern und Gegnern der Gentechnik ermöglichen, ohne den wissenschaftlichen Grundsatz der Zulassungsentscheidungen aufzugeben. Allerdings führt der Widerspruch zwischen nationalen Anbauverboten und formaljuristischen Erlaubnissen auf EU-Ebene zu Verwirrung und Uneinigkeit in der Öffentlichkeit.

Obwohl die EU bereits 97 verschiedene gv-Pflanzen zugelassen hat, gibt es seit Jahren keinen Fortschritt bei der Zulassung neuer gv-Pflanzen. Dies hat dazu geführt, dass Unternehmen das Interesse an Europa als Markt für gv-Saatgut verloren haben. Bedauerlicherweise sind Landwirte in Spanien und Portugal, die weiterhin gv-Mais nutzen möchten, auf den bereits 1998 zugelassenen MON810-Mais beschränkt. Neue und verbesserte gv-Pflanzen bleiben ihnen verwehrt, was ihre Möglichkeiten einschränkt.

Die Debatte über gentechnisch veränderte Pflanzen in der EU zeigt einen Widerspruch zwischen politischer Rhetorik und praktischer Umsetzung. Obwohl klare Vorschriften und wissenschaftliche Sicherheitsüberprüfungen existieren, werden pauschale Verbote ohne wissenschaftliche Grundlage nicht unterstützt. Die geplante Reform des Ausschuss-Verfahrens soll die Verantwortung der nationalen Regierungen stärken, aber der Konflikt zwischen Anbauverboten und Zulassungsentscheidungen führt zu Stillstand und Unsicherheit.

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