Fazit: Risikoprüfungen und Kennzeichnungspflicht zum Schutz der Verbraucher und der Landwirtschaft

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Ein Rechtsgutachten, das im Auftrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen erstellt wurde, zeigt, dass die geplante Überarbeitung des EU-Gentechnikrechts das Vorsorgeprinzip der Europäischen Union verletzt. Insbesondere der Verordnungsentwurf zur Regelung neuer genomischer Techniken (NGT) steht im Widerspruch zu diesem Prinzip und den Anforderungen des Cartagena-Protokolls. Das Gutachten kritisiert die Privilegierung von NGT-Organismen der ersten Kategorie im Vergleich zu herkömmlich gentechnisch veränderten Organismen als ungerechtfertigt und bemängelt, dass für Pflanzen der ersten Kategorie keine Risikoprüfungen vorgesehen sind und eine Kennzeichnungspflicht fehlt. Dies birgt Risiken für Verbraucher und gefährdet die Existenz gentechnikfreier Wertschöpfungsketten.

Mangelnde Risikoprüfungen bei NGT-Pflanzen der Kategorie 1

Im Verordnungsentwurf der EU-Kommission wird vorgeschlagen, dass für Pflanzen der ersten Kategorie keine Risikoprüfungen erforderlich sind. Das Gutachten zeigt jedoch auf, dass diese geplante Gesetzesvorlage die potenziellen Risiken von NGT-Pflanzen der Kategorie 1 nicht angemessen berücksichtigt. Diese Vernachlässigung könnte zu einer Gefährdung der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt führen, da potenzielle Risiken unerkannt bleiben könnten.

Laut dem vorliegenden Gutachten gibt es keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass NGT-Pflanzen der ersten Kategorie grundsätzlich geringere Risiken aufweisen als NGT-Pflanzen der zweiten Kategorie. Diese Erkenntnis wirft Fragen hinsichtlich des Verzichts auf eine Kennzeichnungspflicht auf, da dadurch die Transparenz für Verbraucher beeinträchtigt wird. Um das Vorsorgeprinzip zu wahren und die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten, sollten Risikoprüfungen für alle neuen Gentechnik-Pflanzen durchgeführt werden und eine eindeutige Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel gelten.

Im Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Regelung neuer genomischer Techniken wird vorgeschlagen, dass keine Risikoprüfungen für Pflanzen der ersten Kategorie durchgeführt werden müssen. Dies bedeutet, dass selbst nach Feststellung einer Gefährlichkeit keine Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Ohne eine Kennzeichnungspflicht besteht zudem die Gefahr, dass die betroffenen Produkte nicht mehr identifizierbar sind und somit mögliche Risiken für Verbraucher und Umwelt bestehen.

Verbraucher verlangen Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln

Die Ergebnisse einer Umfrage im Auftrag von Foodwatch belegen, dass eine Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel von 92 Prozent der befragten Verbraucher unterstützt wird. Egal, ob neue oder herkömmliche Verfahren angewendet werden, die Verbraucher verlangen klare Informationen über genetische Veränderungen in Lebensmitteln. Diese Umfrage unterstreicht das Bedürfnis der Verbraucher nach Transparenz und ihrer Bereitschaft, bewusste Entscheidungen beim Lebensmittelkauf zu treffen.

Die Umfrageergebnisse belegen eindeutig, dass Verbraucher eine klare Kennzeichnung und eine umfassende Risikoprüfung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln fordern. Die Verbraucher möchten in der Lage sein, fundierte Entscheidungen über den Konsum solcher Produkte zu treffen und erwarten eine verlässliche Bewertung möglicher Risiken. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, ihre Anliegen zu berücksichtigen und entsprechende Regelungen für die Kennzeichnung und Risikoprüfung zu etablieren.

Bundeslandwirtschaftsminister soll EU-Verordnungsentwurf ablehnen

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) bittet den Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir nachdrücklich darum, sich für eine umfassende Regulierung aller neuartigen gentechnisch veränderten Pflanzen einzusetzen und den Verordnungsentwurf der EU-Kommission abzulehnen. Ziel ist es, mögliche Risiken und Auswirkungen dieser Pflanzen auf die Umwelt und die Landwirtschaft gründlich zu erforschen und zu bewerten. Gleichzeitig soll die bestehende gentechnikfreie Landwirtschaft geschützt und gefördert werden.

Die AbL betont, dass es unerlässlich ist, die existierende gentechnikfreie konventionelle und ökologische Landwirtschaft und ihre Wertschöpfungsketten zu schützen. In ihrer Stellungnahme werden konkrete Maßnahmen genannt, die notwendig sind, um sicherzustellen, dass die Existenz gentechnikfreier Wertschöpfungsketten gewährleistet bleibt. Es ist von großer Bedeutung, dass Landwirte, die bewusst auf den Einsatz von Gentechnik verzichten, weiterhin unterstützt werden, um den Verbrauchern eine breite Auswahl an Produkten anzubieten und die nachhaltige Landwirtschaft zu fördern.

Gentechnikrechtsentwurf: Rechtsgutachten fordert Risikoprüfung und Kennzeichnung

Das Rechtsgutachten zeigt auf, dass der Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Regelung neuer genomischer Techniken das Vorsorgeprinzip vernachlässigt. Es ist von großer Bedeutung, dass Risikoprüfungen für gentechnisch veränderte Lebensmittel durchgeführt werden, um mögliche Gefahren zu erkennen und zu minimieren. Des Weiteren sollte eine Kennzeichnungspflicht eingeführt werden, um Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, bewusste Entscheidungen über den Kauf und Konsum solcher Produkte zu treffen.

Die Tatsache, dass die Mehrheit der Verbraucher eine Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln fordert, verdeutlicht die Bedeutung ihrer Entscheidungsfreiheit. Indem ihnen transparente Informationen über die Herkunft und Verarbeitung von Lebensmitteln zur Verfügung gestellt werden, können sie bewusste Entscheidungen treffen und ihre individuellen Vorlieben berücksichtigen. Gleichzeitig ist es von großer Bedeutung, die bestehende gentechnikfreie Landwirtschaft und ihre Wertschöpfungsketten zu schützen, um den Verbrauchern eine breite Auswahl an Produkten anzubieten, die ihren Präferenzen und Bedenken gerecht wird.

Um den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten und die gentechnikfreie Landwirtschaft und ihre Wertschöpfungsketten zu schützen, ist es von großer Bedeutung, dass Bundesagrarminister Özdemir den Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Regelung neuer genomischer Techniken ablehnt. Risikoprüfungen für gentechnisch veränderte Lebensmittel und eine Kennzeichnungspflicht sind unerlässlich, um Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, informierte Entscheidungen zu treffen. Es ist daher dringend erforderlich, dass sich Bundesagrarminister Özdemir für diese Ziele einsetzt und den Verordnungsentwurf ablehnt.

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