EU-Kommission gibt grünes Licht für genmanipulierten Mais

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Die EU-Kommission hat grünes Licht für den Import von gentechnisch veränderten Maissorten gegeben, jedoch bleibt der Anbau in Europa untersagt. Nach einer gründlichen Überprüfung und strengen Prüfverfahren wurden neue Lebens- und Futtermittel zugelassen.

EU-Kommission genehmigt neue genetisch veränderte Maissorten und Pflanzen für Lebens- und Futtermittel

Die Europäische Kommission hat beschlossen, drei Maissorten, die gentechnisch verändert wurden, für den Einsatz als Lebens- und Futtermittel zuzulassen. Darüber hinaus wurde die Zulassung für drei Sojabohnenpflanzen und eine Baumwollpflanze erneuert. Diese Zulassungen gelten für einen Zeitraum von zehn Jahren. Es ist wichtig anzumerken, dass die Genehmigung den Import dieser genetisch veränderten Pflanzen aus Drittländern erlaubt, jedoch nicht den Anbau innerhalb der Europäischen Union.

Gemäß den Informationen der Kommission haben die gentechnisch veränderten Pflanzen ein rigoroses und umfassendes Zulassungsverfahren durchlaufen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat eine positive Bewertung veröffentlicht, die besagt, dass diese Pflanzen sicher für den Verzehr und den Anbau sind.

Eine der gentechnisch modifizierten Maissorten wurde entwickelt, um eine Resistenz gegen Schädlinge wie den Zuckerrohrbohrer und den Baumwollkapselbohrer aufzuweisen. Zusätzlich plant die Kommission einen Gesetzesvorschlag, der vorsieht, bestimmte gentechnisch veränderte Pflanzen von den strengen EU-Gentechnikregeln auszunehmen. Eine offizielle Vorstellung dieses Vorhabens ist jedoch erst für den kommenden Juli geplant.

Gemäß den geplanten Regeln werden Verfahren wie die Crispr/Cas-Genschere von den EU-Gentechnikregeln ausgenommen, sofern die erzeugten Sorten auch auf natürliche Weise durch Kreuzung oder Auslese hätten entstehen können. Diese Art von Züchtungen würde in die Kategorie 1 der Pflanzen fallen, die mithilfe neuer Techniken (NGT) gezüchtet wurden. Die strengen Gentechnikregeln bleiben jedoch weiterhin für den Bereich der Biolandwirtschaft bestehen.

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