Recherchen belegen gentechnische Verunreinigungen von Maissaatgut

09.09.2009 | Mainz
Greenpeace und Bioland fordern absolute Reinheit von Saatgut

Eine Recherche von Greenpeace und Bioland zeigt gentechnische Verunreinigungen von Saatgut in Deutschland. Die nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) durchgeführte Untersuchung hat ergeben, dass 22 der 2009 in Deutschland untersuchten 386 Mais-Proben, gentechnisch verunreinigt waren. In elf Proben wurden in der EU nicht zugelassene Gen-Mais-Sorten gefunden. In elf weiteren Proben wurde der in Deutschland verbotene Gen-Mais Mon810 nachgewiesen. Greenpeace und Bioland fordern die Bundesländer auf, durch strengere Kontrollen die Verunreinigung des Saatgutes zu verhindern und bei Verstößen die sofortige Vernichtung der Gen-Pflanzen anzuordnen.

"Das Vorgehen der Bundesländer bei Saatgutverunreinigungen mit dem Gen-Mais Mon810 ist völlig inakzeptabel", sagt Thomas Dosch, Präsident von Bioland. "So wurde der riskante Gen-Mais auch dieses Jahr ohne das Wissen der Landwirte auf Felder ausgesät, obwohl er in Deutschland nicht angebaut werden darf."

Seit 2006 besteht eine Absprache der Bundesländer, nach der Saatgut mit dem Gen-Mais Mon810 verunreinigt sein darf. So sehen die Länder keinen Handlungsbedarf bei Verunreinigungen bis zu 0,1 Prozent. Diese Praxis verstößt nach Auffassung von Greenpeace und Bioland gegen das europäische Reinheitsgebot für Saatgut. Eine Verunreinigung von 0,1 Prozent bei Maissaatgut führt in der Praxis zu 80 bis 100 Gen-Pflanzen pro Hektar.

"Es kann nicht sein, dass Informationen über Verunreinigungen von Saatgut erst über langwierige Behördenanfragen zugänglich werden oder gar von Betroffenen eingeklagt werden müssen", sagt Stephanie Töwe, Gentechnikexpertin von Greenpeace. "Verbraucher, Landwirte und Hersteller haben ein Recht auf Gentechnikfreiheit. Deshalb muss ein hundertprozentiges Reinheitsgebot für Saatgut gelten."

Auch müssen die Pflanzen auf den Flächen vernichtet werden, auf denen versehentlich verunreinigtes Saatgut ausgesät wurde. Diese Felder müssen dann flurstückgenau im Standortregister des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingetragen werden, da hier trotz der Vernichtung noch gentechnisch veränderte Pflanzen in den Folgejahren keimen können. Zwar sieht das BVL diese Kategorie bereits vor, jedoch werden die Daten der Bundesländer bisher nicht an das Bundesamt gemeldet.

Quelle: Pressemeldung Bioland Verband für organisch-biologischen Landbau e.V.

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