Gentechnisch veränderte Kartoffel in Thulendorf und Ausleben
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 29. März 2010 der Universität Rostock die Freisetzung einer gentechnisch veränderten Kartoffellinie zu wissenschaftlichen Zwecken genehmigt. Die Kartoffel bildet einen ungiftigen Eiweißbestandteil (ctxB), der als Hilfsstoff bereits heute in Medikamenten zum Einsatz kommt. Es handelt sich um eine Verlängerung einer bereits 2006 bis 2008 genehmigten experimentellen Freisetzung. Für die Durchführung sind Auflagen einzuhalten, die eine zeitliche und räumliche Begrenzung des Freilandversuches sicherstellen.
Die Freisetzungsflächen liegen in der Gemeinde Thulendorf in Mecklenburg-Vorpommern und in der Gemeinde Ausleben in Sachsen-Anhalt. Am Standort Thulendorf ist eine maximal 547 Quadratmeter große, am Standort Ausleben eine maximal 190 Quadratmeter große Freisetzungsfläche mit einer jährlich wechselnden Zahl gentechnisch veränderter Kartoffelpflanzen für die Freisetzung vorgesehen. Am Standort Thulendorf dürfen maximal 2573, am Standort Ausleben maximal 832 Pflanzen ausgebracht werden. Die erzeugten Kartoffeln sollen wissenschaftlichen Untersuchungen dienen und sind anschließend zu vernichten.
Die jetzt genehmigte Freisetzung ist die dritte im Rahmen eines Forschungsvorhabens. Im Jahr 2009 wurde der Universität Rostock bereits die Freisetzung von zwei Kartoffellinien mit verschiedenen anderen gentechnischen Veränderungen vom BVL genehmigt. Bei der einen Kartoffellinie verfolgt der Antragsteller das Ziel, mit den Kartoffeln den Bestandteil eines Impfstoffs zu erzeugen, der gegen eine Kaninchenseuche eingesetzt werden könnte. Bei der weiteren genehmigten Linie werden Knollen ausgebracht, die ein Eiweiß produzieren, das als Rohstoff in der Bauchemie und Waschmittelindustrie Verwendung finden könnte. Die Freisetzung aller drei Kartoffellinien wurde bereits für den Zeitraum 2006 bis 2008 genehmigt, woraufhin auch entsprechende Versuche im Freiland durchgeführt wurden.
Das BVL kommt in seiner Sicherheitsbewertung zu dem Schluss, dass von dem Freisetzungsversuch keine schädlichen Einflüsse auf Menschen und Tiere sowie für die Umwelt zu erwarten sind, und verfügt vorsorglich Maßnahmen zur zeitlichen und räumlichen Begrenzung der Freisetzung. Der Öffentlichkeit wurde durch die Auslegung der Antragsunterlagen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die eingegangenen Einwendungen wurden bei der fachlichen und rechtlichen Bewertung des Verfahrens geprüft und im Genehmigungsbescheid gewürdigt.
Die Versuchsfläche muss im Abstand von mindestens 20 Metern zu anderen Kartoffelfeldern angelegt werden. Das gentechnisch veränderte Saat- und Erntegut wird entsprechend gekennzeichnet. Die Fläche muss im Jahr nach dem Versuch nach gentechnisch veränderten Kartoffeln abgesucht werden, um Kartoffeln zu entfernen, die gegebenenfalls auf der Fläche überdauert haben. Damit Wildtiere keine Versuchskartoffeln fressen oder verschleppen können, wird die Fläche vom Antragsteller eingezäunt.
Die Entscheidung des BVL erging im Rahmen des Benehmensverfahrens mit dem Bundesamt für Naturschutz, dem Bundesinstitut für Risikobewertung und dem Robert-Koch-Institut. Gleichzeitig wurde eine Stellungnahme des Julius Kühn-Institutes eingeholt. Darüber hinaus wurde das BVL bei der Sicherheitsbewertung durch Stellungnahmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und unabhängige Wissenschaftler eines Sachverständigengremiums, der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, unterstützt.
Hintergrundinformation
Das BVL ist zuständig für den Vollzug wichtiger Teile des Gentechnikgesetzes. Es berät die Bundesregierung sowie die Länder und ihre Gremien in Fragen der biologischen Sicherheit in der Gentechnik. Gentechnisch veränderte Organismen müssen zunächst ein Genehmigungsverfahren beim BVL positiv durchlaufen, ehe sie freigesetzt werden dürfen. Ferner führt das BVL die Geschäftsstelle der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit. Das BVL ist die national zuständige Behörde für gemeinschaftliche Genehmigungsverfahren der EU zum Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen und koordiniert für Deutschland die BIO-TRACK-Datenbank der OECD. Als nationale Kontaktstelle des Internationalen Übereinkommens über die biologische Sicherheit managt das BVL für Deutschland den Informationsaustausch über lebende gentechnisch veränderte Organismen im so genannten Biosafety Clearing House.
Quelle: Pressemeldung Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
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